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Informationen für Geschädigte



Nach ständiger Rechtsprechung hat der geschädigte Fahrzeughalter im Haftpflichtschadenfall stets das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen seines Vertrauens zur Begutachtung seines Fahrzeugschadens zu beauftragen, auch wenn der gegnerische Haftpflichtversicherer darauf verzichtet.

Maßgebend ist allein der Wille des geschädigten Fahrzeughalters. Er hat in der Regel gute Gründe einen unabhängigen Kraftfahrzeugsachverständigen, in Abstimmung mit seinem Kfz.-Reparaturbetrieb, hinzuzuziehen. Auch die Hinzuziehung eines Fachanwaltes ist heutzutage sehr empfehlenswert.

Der Verzicht auf Hinzuziehung eines Kraftfahrzeugsachverständigen und eine Bearbeitung des Unfallschadens anhand eines Kostenvoranschlags der Werkstatt, mag das Regulierungsverfahren zwar scheinbar beschleunigen, kann aber schwerwiegende Folgen für den Fahrzeughalter und die Werkstatt haben.

Der Kostenvoranschlag weist im Regelfall keinen Wiederbeschaffungs- und Restwert des Fahrzeugs aus. Auch die merkantile Wertminderung wird nicht berechnet und kommt Ihnen als Fahrzeughalter dadurch nicht zu Gute.

Das Prognoserisiko, nach Einreichung eines solchen Kostenvoranschlag, liegt außerdem immer bei Ihrer Werkstatt. Das heißt, falls während der Reparatur noch weitere Bauteile instandgesetzt oder erneuert werden müssten, die nicht auf dem Kostenvoranschlag genannt wurden, besteht die Möglichkeit, dass Ihre Werkstatt auf den zusätzlich entstehenden Folgekosten sitzen bleibt. Hier kann es sich schnell um mehrere Tausend Euro handeln, die dann evtl. nicht von der Versicherung beglichen werden. Nun wird man sich schnell die Frage stellen, wie man mit diesen zusätzlichen Kosten umgeht!?…

Darüber hinaus ist aufgrund der oben genannten, fehlenden Daten und der fehlenden Unabhängigkeit des Kostenvoranschlags dieser für ein eventuell im Nachhinein stattfindendes Gerichtsverfahren nur wenig geeignet, da er keine ausreichende Grundlage bildet.


Ihre Vorteile auf einen Blick:
  • Die merkantile Wertminderung an Ihrem Fahrzeug kann durch ein Gutachten bei der Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden
  • Das Prognoserisiko liegt nach Erstellung des Schadengutachtens bei der Haftpflichtversicherung, nicht mehr bei Ihrem Reparaturbetrieb
  • Das Gutachten wird Ihnen aufgrund der Angabe von Wiederbeschaffungswert und Restwert eine objektive Hilfestellung zur Entscheidungsfindung zum weiteren Regulierungsweg ermöglichen (Entscheidung Verkauf oder Reparatur)
  • Das Gutachten wird den Regulierungsweg vereinfachen
  • Kosten für den Kfz-Schadengutachter gehören zu dem entstandenen Gesamtschaden und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen
  • Das Gutachten dokumentiert und beurteilt den Schaden (Beweissicherung) vor der Reparatur unabhängig sowie unparteiisch, was für eventuell nachstehende Gerichtsverfahren grundlegend von großem Vorteil ist

Hinweis: Gegnerische Versicherungen bieten mittlerweile oftmals ein „ganzheitliches Schadensmanagement“ an. Hierbei wird mit Ersatzfahrzeug und schneller Schadenbehebung aus einer Hand geworben, allerdings meist zu Ihrem Nachteil. Die Versicherung verfolgt hierbei meist nur ein Ziel, Geld sparen!

Das angebotene Ersatzfahrzeug ist oft nicht in der gleichen Fahrzeugkategorie angesiedelt. Dieses oder zumindest eine angemessene Nutzungsausfallentschädigung pro Tag würde ihnen allerdings rechtlich zustehen.

Die Reparatur wird oftmals in Vertragswerkstätten der Versicherung durchgeführt und Sie können die Reparatur unter Umständen schlecht nachvollziehen. Ob eine sach- und fachgerechte Reparatur stattfand, kann im Nachhinein nur noch schlecht überprüft werden.

Außerdem wird die merkantile Wertminderung (theoretischer Wertverlust), die Ihr Fahrzeug trotz Reparatur bei einem späteren Verkauf erfährt, einfach nicht genannt und Ihnen nicht ausgeglichen.
Schon aufgrund der unterschiedlichen Interessenslage ist leicht erkennbar, dass es der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht daran gelegen sein kann, Ihre berechtigten Ansprüche optimal und vollumfänglich zu regulieren, da hierfür grundsätzlich immer zusätzliche Kosten entstehen.